DAS
BESUCHSCAFÉ
Terminvereinbarung unter office@yu-mi.at.
Vereinbarung
Wir begegnen allen Beteiligten mit Achtung, Wertschätzung und Respekt. Das Kindeswohl steht immer an erster Stelle. Im Verhältnis zu beiden Elternteilen sind wir allparteilich. Unabhängigkeit gegenüber allen involvierten Institutionen, wie Gericht, Kinder- und Jugendhilfe etc. sind die Grundpfeiler unserer Tätigkeit.
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ZIEL
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Ziel der Besuchsbegleitung nach § 111 AußStrG ist es, die Neu- oder Wiederanbahnung des persönlichen Kontaktes zwischen minderjährigen Kindern und der/dem Besuchsberechtigten zu erhalten, zu vertiefen oder anzubahnen. Dies geschieht immer mit Blick auf die momentanen Bedürfnisse des Kindes.
VERSPRECHEN
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Wertschätzung und Allparteilichkeit in der Begegnung zu allen beteiligten Personen entsprechen unserem Anspruch an uns selbst. Das Kindeswohl steht immer an erster Stelle.
ABLAUF
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• Erstgespräch
Erstgespräche finden jeweils getrennt mit beiden Elternteilen und ohne Kinder statt. Dabei erörtern wir die Ausgangssituation und alle notwendigen und unterstützenden Maßnahmen, um die Besuchsbegleitung konstruktiv gestalten zu können.
• Erstkontakt
Bei den Erstkontakten haben wir Gelegenheit, das Kind kennenzulernen und uns vorzustellen. Ziel des Erstkontakts ist, dass das Kind das Besuchscafé und die zuständige Besuchsbegleiter*in kennenlernt, sich wohlfühlt und eine erste Vertrautheit aufbaut.
• Besuchskontakt
Termine vereinbaren wir nach Vorgabe des Gerichtes, den Kapazitäten des Besuchscafés, der Kindergarten- und Schulzeiten der Minderjährigen sowie den Arbeitszeiten der Eltern/Beteiligten. Besuchsberechtigt sind nur jene Personen, die im Beschluss oder in der Vereinbarung angeführt sind.
• Zwischengespräche
Nach Bedarf führen wir Zwischengespräche mit Kindern oder den Elternteilen.
• Abschlussgespräche
Am Ende der Zusammenarbeit besteht die Möglichkeit, Abschlussgespräche zu führen. Hier können alle Beteiligten das weitere Procedere erörtern und allenfalls eine Kontaktvereinbarung erarbeiten.
• Versetzte Ãœbergabe
Falls ein Aufeinandertreffen wegen des hohen Konfliktpotentials der Eltern vermieden werden soll, findet eine versetzte Übergabe statt. Der besuchende Elternteil kommt zuerst ins Besuchscafé und der betreuenden Elternteil 15 Minuten später. Die Besuchsbegleiter*in übernimmt das Kind und der betreuende Elternteil verlässt das Besuchscafé.
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ABSAGE
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Vereinbarte Termine können bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei einer Absage bis zu 24 Stunden vor dem Termin wird eine halbe Stunde verrechnet. Danach sind die Kosten im vollen Umfang zu tragen. Die Kosten trägt jeweils der Elternteil, der verhindert ist bzw. nicht rechtzeitig abgesagt hat.
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Ausnahmen gelten im Krankheitsfall. Es entsteht keine Kostenpflicht, wenn Eltern bei eigener Erkrankung 24 Stunden vor dem Termin absagen. Bei Kindern beträgt die Frist 4 Stunden. Eine Arztbestätigung ist dazu notwendig.
AUFSICHTSPFLICHT
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Während des Besuchskontaktes geht die Aufsichtspflicht auf den besuchenden Elternteil über. Besuchskontakte werden in Abwesenheit der betreuenden Elternteile durchgeführt. Ausnahmen gibt es bei Kontakten zu unter dreijährigen Kindern, da kann der betreuende Elternteil im Nebenraum warten.
REGELN
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Als Besuchsbegleiter*innen bleiben wir die gesamte Kontaktzeit bei dem Kind/den Kindern und intervenieren bei Bedarf.
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Die besuchenden Elternteile bzw. Personen verpflichten sich zu Pünktlichkeit und einem wertschätzenden Verhalten während des Kontaktes. Es dürfen keine abfälligen Bemerkungen über den anderen Elternteil oder dessen Familie gemacht werden. Aggressives Verhalten oder Drohungen sind zu unterlassen.
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Bild-, Ton- und Videoaufnahmen empfehlen wir nur zum persönlichen Gebrauch anzufertigen und nicht auf Social Media (Facebook, Instagram, etc.) zu veröffentlichen.
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Die zuständigen Besuchsbegleiter*innen müssen jede Interaktion zwischen Kind und besuchendem Elternteil verstehen können. Gespräche im Rahmen der Besuchsbegleitung finden ausschließlich auf Deutsch oder auf einer Sprache statt, die von der / dem zuständigen Besuchsbegleiter*in beherrscht wird. Es ist dem besuchenden Elternteilen untersagt, dem Kind/den Kindern heimliche Informationen zu übermitteln.
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Kleine Geschenke sind gerne erlaubt, größere Geschenke empfehlen wir, nur zu besonderen Anlässen.
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Mitgebrachte Jausen bitte bei Tisch essen. Nach dem Besuchskontakt sollte das Spielzimmer aufgeräumt und sauber hinterlassen werden.
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Das Spielzimmer darf aus hygienischen Gründen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Bitte für das Kind/die Kinder bei Bedarf Hausschuhe oder rutschfeste Socken mitbringen.
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Besuchsberechtigte Personen, die unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder sonstigen Substanzen stehen, können den Kontakt nicht wahrnehmen und haben das BC zu verlassen.
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Grundsätzlich finden die Kontakte im Besuchscafé statt. Ausflüge in der nahen Umgebung sind nach fachlicher Einschätzung möglich. Es erfolgen keine Fahrten in privaten PKWs.
KOSTEN
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€ 70.- / Stunde
€ 35.- / Ãœbergabe
Von beiden Elternteilen ist eine Kaution in Höhe von € 70.- zu hinterlegen. Diese ist für die Erstellung eines Berichtes bzw. für nicht rechtzeitig abgesagte Termine zu erbringen.
Für einen Bericht werden 2 h berechnet, an den Kosten beteiligen sich beide Elternteile. Berichte können ausschließlich vom Gericht und gegebenenfalls von der KJH angefordert werden.
Bei geförderten Besuchskontakten fallen keine Kosten an. Es ist lediglich eine Kaution in Höhe von € 70.- von jedem Elternteil zu hinterlegen.
ABBRUCH
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Die Ãœbernahme zur Organisation und Durchführung der Besuchsbegleitung ist freiwillig und eigenständig. Wenn wir eine konstruktive Besuchsbegleitung nicht mehr gewährleistet sehen, haben wir die Möglichkeit, diese jederzeit zu beenden. Dies kann beispielsweise bei Regelverstößen oder bei hocheskaliertem und aggressivem Verhalten notwendig werden.
EINVERSTÄNDNISSERKLÄRUNG
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Ich bestätige den Erhalt der Vereinbarung über die Besuchsbegleitung. Ich nehme sie vollinhaltlich zur Kenntnis und werde mich daran halten. Weiters bestätige ich, dass ich die Information bezüglich der Verwendung meiner Daten gemÃ¤ß DSGVO 2018 erhalten habe und damit einverstanden bin.