DAS
BESUCHSCAFÉ
Terminvereinbarung unter office@yu-mi.at.
FAQ
Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zur Besuchsbegleitung im Allgemeinen und zum Ablauf Ihrer Besuche.
1
Besuchsbegleitung. Wie läuft das ab?
Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf. Entweder via Mail, Telefon, WhatsApp oder Signal.
Wir vereinbaren einen Termin und Sie haben Gelegenheit, uns kennenzulernen.
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Nachdem beide Elternteile einzeln zu einem Erstgespräch bei uns waren und eine Vereinbarung unterschrieben haben, machen wir einen Erstkontakt mit Ihrem Kind/Ihren Kindern aus. Es ist uns wichtig, dass Ihr Kind sich wohlfühlt und eine vertrauensvolle Beziehung zur zuständigen Besuchsbegleiterin aufnimmt. Im Anschluss daran beginnen wir mit der Besuchsbegleitung.
2
Mein Kind lebt bei mir und möchte den anderen Elternteil nicht sehen. Was kann ich tun?
Ein Widerstand des Kindes gegen die Kontakte zu seinem getrenntlebenden Elternteil kommt häufig vor. Das hat stets individuelle Gründe, die wir ernst nehmen und schon im Erstgespräch eingehend betrachten, um gemeinsam geeignete Vorgehensweisen zu entwickeln.
3
Kann die Besuchsbegleitung abgebrochen werden?
Sobald wir das Wohl des Kindes stark gefährdet sehen, kann ein Abbruch oder eine Aussetzung der Besuchsbegleitung nötig werden.
Dies ist zum Beispiel bei einer Retraumatisierung, bei spürbar unüberwindbarem Leidensdruck oder bei wirkungslosen Interventionen unsererseits angeraten.
Beleidigendes oder gewalttätiges Verhalten oder Missachtung unserer Vereinbarungen können ebenfalls zum Abbruch führen.
4
Was kostet eine Besuchsbegleitung?
Geförderte Besuchsbegleitungen sind für Sie kostenfrei. Nicht geförderte Besuchsbegleitungen kosten 70€ pro Stunde.
5
Was brauche ich, um eine Förderung zu beantragen?
Ein gerichtliches Dokument (Beschluss, Protokoll etc.), das die Besuchsbegleitung anordnet, ist ausreichend.
Allerdings darf Ihr monatliches Nettoeinkommen nach Abzug der Unterhaltskosten einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Bitte bringen Sie uns daher eine Bestätigungen Ihres Einkommens und Ihrer Unterhaltskosten mit.
6
Yumi ist meine Wahl, steht aber nicht auf dem Beschluss?
Wenn sich beide Elternteile einig sind, ist dies möglich.
7
Können wir von einem anderen Besuchscafé zu Yumi wechseln?
Sofern sich beide Elternteile einig sind, ist dies möglich.
8
Wie lange dauert die Besuchsbegleitung?
Besuchsbegleitung sollte eine Übergangslösung bleiben. Oft kann Besuchsbegleitung überraschend schnell zu einer Entspannung des familiären Systems und zu einer Einigung führen. Durch Zwischengespräche, Rückmeldungen und dem Aufzeigen von alternativen Möglichkeiten, versuchen wir die Dauer der Besuchsbegleitung möglichst kurz zu halten.
9
Gibt es eine Wartezeit?
Aktuell gibt es keine Wartezeit.