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Covid-19 Schutzmaßnahmen


Liebe Eltern, liebe Besucher*innen!

 

Laut Auskunft des Corona-Krisenstabs im BMSGPK ist bei den begleiteten Besuchskontakten im Besuchscafé von einem zulässigen Ausgangsgrund auszugehen. Das heißt: Besuchsbegleitungen sind erlaubt. Weiters handelt es sich dabei um eine nicht körpernahe Dienstleistung. Es sind die folgenden Regelungen des § 7 COVID-19-NotMV anzuwenden.

 

 

Notwendige Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung sind:

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  • Vorlage eines gültigen 2,5 G-Nachweises (geimpft, genesen oder PCR getestet) bei Erwachsenen 

  • Verwendung einer FFP2-Maske beim Betreten des Besuchscafés und in allen Gemeinschaftsräumen

  • Desinfizieren der Hände beim Betreten des Besuchscafés

  • Bei schulpflichtigen Kindern (von 6 bis 15 Jahren) gilt der Ninja Pass als Nachweis

  • Für Kinder unter 5 Jahren braucht es keinen Nachweis

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Bitte beachten Sie alle Punkte sorgfältig. Dies stellt sicher, dass wir, trotz Covid-19, weiterhin für Sie da sein können.

 

Ihr Yumi - Team

 

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