DAS
BESUCHSCAFÉ
Terminvereinbarung unter office@yu-mi.at.
Covid-19 Schutzmaßnahmen
Liebe Eltern, liebe Besucher*innen!
Laut Auskunft des Corona-Krisenstabs im BMSGPK ist bei den begleiteten Besuchskontakten im Besuchscafé von einem zulässigen Ausgangsgrund auszugehen. Das heißt: Besuchsbegleitungen sind erlaubt. Weiters handelt es sich dabei um eine nicht körpernahe Dienstleistung. Es sind die folgenden Regelungen des § 7 COVID-19-NotMV anzuwenden.
Notwendige Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung sind:
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Vorlage eines gültigen 2,5 G-Nachweises (geimpft, genesen oder PCR getestet) bei Erwachsenen
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Verwendung einer FFP2-Maske beim Betreten des Besuchscafés und in allen Gemeinschaftsräumen
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Desinfizieren der Hände beim Betreten des Besuchscafés
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Bei schulpflichtigen Kindern (von 6 bis 15 Jahren) gilt der Ninja Pass als Nachweis
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Für Kinder unter 5 Jahren braucht es keinen Nachweis
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Bitte beachten Sie alle Punkte sorgfältig. Dies stellt sicher, dass wir, trotz Covid-19, weiterhin für Sie da sein können.
Ihr Yumi - Team